GOZ Ziffer 4025

Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.

Eckdaten

Abschnitt
E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Punktzahl
15
Punktwert
0,0562421 €
Einfachsatz (1,0×)
0,84 €
Schwellenwert (2.3×)
1,94 €
Höchstsatz (3.5×)
2,95 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×0,84 €Normal
1.5×1,27 €Normal
1.8×1,52 €Normal
2.0×1,69 €Normal
2.3×1,94 €Normal
2.5×2,11 €Erhöht
3.0×2,53 €Erhöht
3.5×2,95 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 4025 ("Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.") liegt der Normalbetrag bei 1,94 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 2,95 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.

Weitere Ziffern in Abschnitt E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums