GOZ Ziffer 4120
Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Eckdaten
- Abschnitt
- E — Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Punktzahl
- 275
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 15,47 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 35,57 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 54,13 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 15,47 € | Normal |
| 1.5× | 23,20 € | Normal |
| 1.8× | 27,84 € | Normal |
| 2.0× | 30,93 € | Normal |
| 2.3× | 35,57 € | Normal |
| 2.5× | 38,67 € | Erhöht |
| 3.0× | 46,40 € | Erhöht |
| 3.5× | 54,13 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 4120 ("Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich") liegt der Normalbetrag bei 35,57 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 54,13 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.