GOZ Ziffer 5020

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
1997
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
112,32 €
Schwellenwert (2.3×)
258,33 €
Höchstsatz (3.5×)
393,10 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×112,32 €Normal
1.5×168,47 €Normal
1.8×202,17 €Normal
2.0×224,63 €Normal
2.3×258,33 €Normal
2.5×280,79 €Erhöht
3.0×336,95 €Erhöht
3.5×393,10 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5020 ("Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit") liegt der Normalbetrag bei 258,33 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 393,10 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.