GOZ Ziffer 5140
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung Das Wiedereingliedern
Eckdaten
- Abschnitt
- F — Prothetische Leistungen
- Punktzahl
- 80
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 4,50 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 10,35 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 15,75 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 4,50 € | Normal |
| 1.5× | 6,75 € | Normal |
| 1.8× | 8,10 € | Normal |
| 2.0× | 9,00 € | Normal |
| 2.3× | 10,35 € | Normal |
| 2.5× | 11,25 € | Erhöht |
| 3.0× | 13,50 € | Erhöht |
| 3.5× | 15,75 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 5140 ("Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung Das Wiedereingliedern") liegt der Normalbetrag bei 10,35 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 15,75 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.