GOZ Ziffer 5160

Versorgung eines Lückengebisses nach der Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
360
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
20,25 €
Schwellenwert (2.3×)
46,57 €
Höchstsatz (3.5×)
70,87 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×20,25 €Normal
1.5×30,37 €Normal
1.8×36,44 €Normal
2.0×40,49 €Normal
2.3×46,57 €Normal
2.5×50,62 €Erhöht
3.0×60,74 €Erhöht
3.5×70,87 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5160 ("Versorgung eines Lückengebisses nach der Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne") liegt der Normalbetrag bei 46,57 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 70,87 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.