GOZ Ziffer 5080

Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement Matrize und Patrize gelten als ein

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
230
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
12,94 €
Schwellenwert (2.3×)
29,75 €
Höchstsatz (3.5×)
45,27 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×12,94 €Normal
1.5×19,40 €Normal
1.8×23,28 €Normal
2.0×25,87 €Normal
2.3×29,75 €Normal
2.5×32,34 €Erhöht
3.0×38,81 €Erhöht
3.5×45,27 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5080 ("Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement Matrize und Patrize gelten als ein") liegt der Normalbetrag bei 29,75 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 45,27 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.