GOZ Ziffer 5080
Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement Matrize und Patrize gelten als ein
Eckdaten
- Abschnitt
- F — Prothetische Leistungen
- Punktzahl
- 230
- Punktwert
- 0,0562421 €
- Einfachsatz (1,0×)
- 12,94 €
- Schwellenwert (2.3×)
- 29,75 €
- Höchstsatz (3.5×)
- 45,27 €
Gebührentabelle
| Faktor | Betrag | Bewertung |
|---|---|---|
| 1.0× | 12,94 € | Normal |
| 1.5× | 19,40 € | Normal |
| 1.8× | 23,28 € | Normal |
| 2.0× | 25,87 € | Normal |
| 2.3× | 29,75 € | Normal |
| 2.5× | 32,34 € | Erhöht |
| 3.0× | 38,81 € | Erhöht |
| 3.5× | 45,27 € | Erhöht |
Was bedeutet das?
Für die GOZ-Ziffer 5080 ("Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement Matrize und Patrize gelten als ein") liegt der Normalbetrag bei 29,75 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 45,27 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.