GOZ Ziffer 5040

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
2605
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
146,51 €
Schwellenwert (2.3×)
336,97 €
Höchstsatz (3.5×)
512,79 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×146,51 €Normal
1.5×219,77 €Normal
1.8×263,72 €Normal
2.0×293,02 €Normal
2.3×336,97 €Normal
2.5×366,28 €Erhöht
3.0×439,53 €Erhöht
3.5×512,79 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5040 ("Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer") liegt der Normalbetrag bei 336,97 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 512,79 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.