GOZ Ziffer 5270

Teilunterfütterung einer Prothese

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
180
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
10,12 €
Schwellenwert (2.3×)
23,28 €
Höchstsatz (3.5×)
35,43 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×10,12 €Normal
1.5×15,19 €Normal
1.8×18,22 €Normal
2.0×20,25 €Normal
2.3×23,28 €Normal
2.5×25,31 €Erhöht
3.0×30,37 €Erhöht
3.5×35,43 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5270 ("Teilunterfütterung einer Prothese") liegt der Normalbetrag bei 23,28 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 35,43 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.