GOZ Ziffer 5250

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)

Eckdaten

Abschnitt
FProthetische Leistungen
Punktzahl
140
Punktwert
0,0562421
Einfachsatz (1,0×)
7,87 €
Schwellenwert (2.3×)
18,11 €
Höchstsatz (3.5×)
27,56 €

Gebührentabelle

FaktorBetragBewertung
1.0×7,87 €Normal
1.5×11,81 €Normal
1.8×14,17 €Normal
2.0×15,75 €Normal
2.3×18,11 €Normal
2.5×19,68 €Erhöht
3.0×23,62 €Erhöht
3.5×27,56 €Erhöht

Was bedeutet das?

Für die GOZ-Ziffer 5250 ("Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)") liegt der Normalbetrag bei 18,11 € (Schwellenwert 2.3×). Bis zu diesem Betrag ist keine besondere Begründung durch den Zahnarzt erforderlich. Bei einem höheren Faktor muss die Steigerung individuell und schriftlich begründet werden. Der Höchstsatz beträgt 27,56 € (3.5×) — darüber hinaus ist eine separate Honorarvereinbarung erforderlich.